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Stellungnahme zur Revision des CO2-Gesetzes vom 17. Dezember 2021

Wir sind überzeugt, dass die vorgeschlagene Revision des CO2-Gesetzes insbesondere die nachhaltige Entwicklung im Sinn eines Gleichgewichts zwischen ökologischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zielen und die gemeinsame Wohlfahrt gefährdet.

Nachdem die letzte Revisionsvorlage in der Abstimmung vom 13. Juni 2021 gescheitert ist, sieht die jetzt vorliegende Vorlage vor, den Druck zur Reduktion der CO2-Emissionen von den Konsumenten auf einzelne Wirtschaftszweige zu verlagern. Da eine Verlagerung aber keine Entlastung bedeutet, würde der Druck über die Wirtschaftstätigkeit letztlich doch die Konsumenten belasten.

Die ACE kommt zum Schluss, dass die Schweiz praktisch keinen Einfluss auf die globalen CO2-Emissionen hat, dass unsere Wirtschaft bereits heute zu den CO2-effizienten der Welt gehört und dass zusätzliche staatliche Massnahmen zur Senkung des CO2-Ausstosses die Wohlfahrt unseres Landes nicht fördern, sondern schwächen würden.

Die ACE fordert eine rationale Klima- und Energiepolitik, das heisst eine Politik, die auf Tatsachen und Wahrscheinlichkeiten beruht, sich am Gemeinwohl orientiert und wirklich nachhaltig wirkt.

Deshalb lehnt die ACE sowohl die Ziele als auch die Massnahmen der vorgeschlagenen Revision des CO2-Gesetzes ab.

Hier die geplante Revision des CO2-Gesetzes sowie die ACE Stellungnahme.

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Stellungnahme zur Revision des Energiegesetzes (Fördermassnahmen ab 2023) vom 3. April 2020

Die ACE kommt zum Schluss, dass das übergeordnete Ziel, die Gewährleistung einer ausreichenden, sicheren und wirtschaftlichen Stromversorgung mit der vorliegenden Gesetzesrevision namentlich im Winter nicht erreicht werden kann.

Das kostspielige und ineffiziente Subventionsexperiment muss gemäss dem Plazet des Schweizer Volkes in der Abstimmung zur Energiestrategie (EnG) von 2017 auslaufen. Die ACE fordert stattdessen eine ergebnisoffene energiepolitische und gesetzgeberische Gesamtschau und Gesetzesänderungen, welche die akuten Gefahren für die Versorgungssicherheit im Kern ansprechen und beseitigen.

Hier die geplante Revision des Energiegesetzes sowie die ACE Stellungnahme.

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Stellungnahme zum Revisionsvorschlag des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) vom 17. Oktober 2018

Die ACE hat sich zum Revisionsvorschlag des Bundesrats zum Stromversorgungsgesetz im Rahmen der Ende Januar 2019 beendeten Vernehmlassung wie folgt geäussert:

Die Bestimmungen im Stromversorgungsgesetz sind dahingehend zu ergänzen, dass der Bund dafür sorgt, dass flexible, einheimische Grundlast-Kraftwerke erstellt werden, welche im Fall ungenügender Eigenproduktion die Versorgung der Schweiz mit Elektrizität sicherstellen, statt – einem angenehmen, aber unverantwortlichen Weg folgend – auf den Import von ausländischem Strom zu hoffen.

Die vollständige Stellungnahme zum Revisionsvorschlag des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) vom 17. Oktober 2018, die wir an die christlichen Medien und die Publikumsmedien weitergeleitet haben, können Sie nachfolgend einsehen.

Zur Stelungnahme

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Ethik und Strom 2025

Bern, 17. Oktober 2016 - Die "Arbeitsgruppe Christen + Energie" hat anhand der christlichen Leitbegriffe "Friede, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung" Kriterien formuliert, um die verschiedenen Stromquellen zu bewerten und zu beurteilen. Das Ergebnis hat sie in der Broschüre "Ethik und Strom 2025" veröffentlicht.

Zur Broschüre




Resolution mit klarer Forderung: Energiestrategie 2050 vors Volk!

Mai 2013 - In Bezug auf die kontroverse Energiestrategie 2050 fordert die "Arbeitsgruppe Christen + Energie" ein politisches Mitspracherecht für das Schweizer Volk. Aus ethischer Sicht sprechen verschiedene Gründe für eine Abstimmung über die bundesrätliche Vorlage.

 Zur Resolution




10 Thesen zur Stromzukunft der Schweiz

Juni 2011 - Die Mitglieder der ACE verabschieden an der Mitgliederversammlung 2011 zehn Thesen zur künftigen Schweizer Energiepolitik.

Zu den Thesen